Erstattung der Praxisgebühr!
Unser neuer Service
Gegen Vorlage Ihrer Praxisgebühr-Quittungen des laufenden Jahres erhalten Sie für jede 100,- €, die Sie bei Einkäufen vom 1. Januar bis 31. Dezember in unserer Apotheke ausgegeben haben, 10,- € zurück! Verschreibungspflichtige Medikamente sowie Ihre gezahlten Rezeptanteile können aus wettbewerbs- und arzneirechtlichenrechtlichen Gründen leider nicht mitberücksichtigt werden. Bis zu 40,- € können dabei herauskommen, also die gesamte Praxisgebühr eines Jahres!
Wenn Sie unsere Kundenkarte besitzen, ist alles ganz einfach. Wir haben Ihre Einkäufe im Computer gespeichert. Falls Sie noch keine Kundenkarte besitzen, bringen Sie aber bitte Ihre Quittungen aus dem laufenden Jahr mit.
Warum gibt es die die Praxisgebühr?
Die Praxisgebühr soll die gesetzlichen Krankenkassen finaziell entlasten, um einen weiteren Anstieg der Krankenkassenbeiträge zu vermeiden. Die Praxisgebühr ist also nicht für den Arzt!!
Wann muss die Praxisgebühr gezahlt werden?
Jeder Erwachsene zahlt pro Quartal eine Praxisgebühr in Höhe von 10 € bei erstmaliger Inanspruchnahme eines Arztes oder Zahnarztes, wenn er gesetzlich krankenversichert ist. Die Praxisgebühren für Arzt und Zahnarzt werden getrennt voneinander berechnet.
Bei Überweisungen an Fachärzte (z.B. Orthopäde, Gynäkologe, Dermathologe, Neurologe) muss keine zusätzliche Praxisgebühr gezahlt werden!
Wann muss keine Praxisgebühr bezahlt werden?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von der Praxisgebühr befreit.
Alle Vorsorgeuntersuchungen (Früherkennung, Schutzimpfung, zwei jährliche Kontrollbesuche beim Arzt) sind ´frei!. Dasselbe gilt für die Schwangerenvorsorge!
Übersteigen die Zahlungen der Praxisgebühr und der Rezeptanteile (gesetzliche Zuzahlung bei Medikamenten) die Zuzahlungshöchstgrenze von 2% des Bruttoeinkommens (bei chronisch Kranken 1%), so entfällt jede weitere Zuzahlung.
Jens Christian Heuer




